Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Volkswagen AG haben sich am 28.02.2020 in einem außergerichtlichen Vergleich über eine Entschädigung im Rahmen der Musterfeststellungsklage geeinigt.

Hierzu führt der vzbv u.a. weiter aus:

  • Mit dem Vergleich erhalten Anspruchsberechtigte Entschädigungsangebote zwischen 1.350 und 6.257 € – je nach Modell und Alter des Fahrzeugs.
  • Volkswagen übernimmt Kosten für individuelle Anwaltsberatung in Höhe von bis zu 190 € (netto).
  • Wer das Angebot nicht annehmen will, kann bis mindestens Oktober Einzelklage erheben.

Anspruchsberechtigte Teilnehmer der Musterfeststellungsklage können sich durchschnittlich circa 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises von Volkswagen auszahlen lassen. Der Konzern verpflichtet sich, dafür je nach Fahrzeugtyp und Modelljahr Entschädigungssummen von 1.350 bis 6.257 € zu zahlen – und plant dafür eine geschätzte Gesamtsumme von 830 Millionen € ein.

Rund 260.000 Geschädigte werden ein Entschädigungsangebot erhalten. Volkswagen trägt vollständig die Kosten für die Abwicklung des Vergleiches und die Rechtsberatung der Verbraucher.