Kein Billigkeitsabzug im Falle der Zahlung von Einmalprovisionen bei zu erwartenden Provisionen aus künftigen Geschäften
Die Gewährung des Ausgleichsanspruchs muss gemäß § 89b Abs. 1 Nr. 2 HGB ebenfalls der Billigkeit entsprechen. Prognostisch ist dabei von Provisionsverlusten des Handelsvertreters auszugehen.