Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat den Entwurf einer Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie veröffentlicht.

Der Entwurf regelt die Verlängerung der Geltung der zunächst bis zum 31. Dezember 2020 beschränkten Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie bis zum 31. Dezember 2021. Damit sollen Unternehmen betroffener Rechtsformen sowie Vereinen und Stiftungen weiterhin ermöglicht werden, auch bei Fortbestehen der durch die COVID-19-Pandemie bedingten Einschränkungen Beschlussfassungen vornehmen zu können.

Den Referentenentwurf finden Sie hier.