Wer seinen Firmenwagen privat nutzt, muss ihn nach der 1-%-Regelung als geldwerten Vorteil versteuern. Ab 2019 soll sich das für Elektrofahrzeuge ändern. Ab 1. Januar 2019 soll nämlich ein halbierter Satz von 0,5 Prozent eingeführt werden.

Das Bundeskabinett beschloss am 1. August 2018 eine Milliarden-Förderung: Wer ein Elektroauto als Dienstwagen auch privat nutzt, kann bald mit Steuervorteilen rechnen. Der Grund: Die Nachfrage nach E-Autos bleibt gering. Die Bundesregierung will nun bei Firmenwagen ansetzen. Statt ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil zu versteuern, soll für Elektro- und Hybridfahrzeugen ab 1. Januar 2019 ein halbierter Satz von 0,5 Prozent eingeführt werden. Die Neuregelung soll gelten für Elektro- und Hybridfahrzeuge, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden. Der bisherige Nachteilsausgleich, der die Bemessungsgrundlage für Elektro- oder Hybridfahrzeuge mindert, fällt dann ab 2019 weg und gilt wieder ab 2022.

Bund und Länder erwarten daraus resultierende knapp zwei Milliarden Steuermindereinnahmen. Die Länder müssen den Plänen im Bundesrat allerdings noch zustimmen.