Der Bundesrat hat am 23.11.2018 zahlreichen Änderungen im Steuerrecht zugestimmt, die der Bundestag Anfang November beschlossen hatte. Zu den Inhalten des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vormals JStG 2018) gehören auch Entlastungen in punkto umweltfreundliche Mobilität.

Steuervorteile für Elektro-Dienstwagen und Hybridfahrzeuge:

Das Gesetz entlastet Fahrer elektrisch angetriebener Dienstwagen und Hybridfahrzeuge: Bisher mussten sie die Privatnutzung mit einem Prozent des inländischen Listenpreises pro Kalendermonat versteuern. Für E-Autos, die nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2022 angeschafft werden, sinkt dieser Wert nun auf 0,5 Prozent. Die Neuregelung gilt auch für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge. Elektrische Dienstfahrräder sind ab ebenfalls 1.1.2019 steuerbefreit. Aber nur, wenn sie ihren Nutzer mit weniger als 25 km/h zur Arbeit befördern. Sonst werden sie behandelt wie PKW.

Steuerfreies Jobticket für Pendler:

Auf Betreiben des Bundesrates hat der Bundestag beschlossen, dass verbilligte Jobtickets künftig gänzlich steuerfrei sind: Arbeitnehmer müssen die Kostenersparnis nicht mehr versteuern. Damit sollen sie angeregt werden, verstärkt öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Die steuerfreien Leistungen werden allerdings auf die Entfernungspauschale angerechnet, entschied der Bundestag.