Handelsvertreter, die sich für gewerbliche Zwecke ins EU-/EWR-Ausland oder in die Schweiz begeben, müssen grundsätzlich eine Entsendebescheinigung, die sogenannte A1-Bescheinigung bei sich führen und auf Nachfrage den kontrollierenden Behörden im Zielland vorzeigen. Mit der A1-Bescheinigung wird der Nachweis erbracht, dass der gewerblich Reisende den Sozialversicherungspflichten seines Heimatlandes unterliegt. Weitere Informationen zur A1-Bescheinigung finden Sie in unserem CDH-Merkblatt im mitgliedergeschützten Bereich auf https://cdh.de/services/infothek/merkblaetter/ unter der Rubrik  „Sozialrecht“.