Am 19. Oktober 2018 hat der Bundesrat der Zehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung zugestimmt. Somit stehen die neuen Sachbezugswerte für das Jahr 2019 fest.

Ab Januar 2019  steigt  der Monatswert für Mahlzeiten damit von 246 Euro auf 251 Euro, für das Frühstück erhöht sich der Wert von 52 Euro auf 53 Euro. Für das Mittag- und Abendessen werden jeweils 99 Euro festgesetzt. Damit sind täglich für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten folgende Werte anzusetzen:

  • für ein Frühstück 1,77 Euro
  • für ein Mittag- oder Abendessen 3,30 Euro

Der Wert für die Unterkunft oder die Mieten erhöht sich um 2,1 Prozent von 226 Euro auf 231 Euro, beziehungsweise wird von 3,97 Euro je Quadratmeter auf 4,05 Euro je Quadratmeter und bei einfacher Ausstattung von 3,24 Euro je Quadratmeter auf 3,31 Euro je Quadratmeter angehoben.