Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die Richtlinien für die versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien) mit Stand vom 21.11.2018 neu bekannt gegeben. Hierin fassen die Spitzenverbände die Regeln für die geringfügigen Beschäftigungen (Minijobs) zusammen, die aufgrund zahlreicher Gesetzesänderungen überarbeitet werden mussten.

Die Geringfügigkeits-Richtlinien enthalten detaillierte Infos zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht. Arbeitgeber von kurzfristigen und 450-Euro-Minijobbern erfahren zudem, was in die Entgeltunterlagen gehört oder wie Minijobs steuerlich zu behandeln sind. Zahlreiche Beispiele runden das Ganze ab. Als Extra-Service für Arbeitgeber gibt es einen Musterantrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht und ein Merkblatt über die möglichen Folgen der Befreiung.

Die neuen Geringfügigkeits-Richtlinien gelten ab dem 1. Januar 2019 und lösen die Version aus dem Jahr 2014 ab. Sie sind auf der Website der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) unter diesem Link veröffentlicht worden.