Die Arbeitsgruppe Recht (Legal Working Group – LWG) der internationalen Handelsvertreterorganisation IUCAB traf sich am 5. April 2019 in Lyon, um sich wie gewohnt über die neuesten Entwicklungen im Handelsvertreterrecht auszutauschen.

Vertreten waren folgende Länder: Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien, Niederlande, Norwegen und Deutschland.

Das Meeting startete mit der Frage, ob ein Handelsvertreter, dessen befristeter Vertrag durch den Prinzipal unrechtmäßigerweise außerordentlich und vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt wird, Schadensersatz für die verbleibende Vertragslaufzeit oder nur für den Zeitraum der ordentlichen Kündigungsfrist verlangen darf. Das Ergebnis fiel eindeutig aus. In allen vertretenen Ländern hat der Handelsvertreter in einem solchen Fall einen Anspruch auf Schadensersatz für die gesamte verbleibende Vertragslaufzeit.

Daneben wurde eine Entscheidung des dänischen Obersten Gerichts besprochen, in der einem Vermittler von Mobilfunkgeräten und den „dazugehörigen“ Mobilfunkverträgen der Handelsvertreterstatus und somit ein möglicher Ausgleichsanspruch versagt wurden. Nach dänischem Recht fällt nur die Vermittlung von Waren, nicht jedoch von Dienstleistungen unter das Handelsvertreterrecht. Das Gericht war der Auffassung, dass der Verkauf der Verträge im wirtschaftlichen Vordergrund stünde, da nur diese eine Provisionsrelevanz hätten und den Umsatz bestimmen würden. Der Verkauf der Mobilfunkgeräte stelle lediglich eine Nebenleistung dar, denn ohne eine entsprechende Vertragsvermittlung werden die Geräte unstreitig kaum verkauft.

Einen weiteren Schwerpunkt bildete die Diskussion über die Konsultation der EU-Kommission zur Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen (Vertikal-GVO). Die LWG diskutierte über das sogenannte Handelsvertreterprivileg, welches typische Handelsvertreterverträge vom EU-weit geltenden Kartellverbot ausnimmt. Die Ausnahme von Handelsvertretern vom Kartellverbot ist nicht geeignet, den Wettbewerb in der EU zu behindern. Handelsvertreter haben einen wichtigen Stellenwert im EU-Binnenmarkt, der gegenüber der EU-Kommission hervorgehoben werden muss. So wie die CDH, wird sich auch die IUCAB, unter anderem unter Mitwirkung der LWG, an der Konsultation beteiligen und sich für den Erhalt des  Handelsvertreterprivilegs einsetzen.

Das nächste LWG Treffen findet im Rahmen der Hauptversammlung der IUCAB am 30. Mai 2019 in Valencia statt.