Seit Ende des Lockdowns steigen zwar die Umsätze im Textil- und Modehandel wieder leicht an, profitabel dürfte das Geschäft aber aktuell für kein Modehaus sein. Da auch die Aussichten für Herbst/Winter eher pessimistisch eingeschätzt werden, rechnen viele Experten ab dem Sommer mit einem deutlichen Anstieg von Zahlungs- und Liquiditätsproblemen. Der Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V. (BTE) veranstaltet daher am 26. Juni, von 12 bis 14 Uhr, das kostenfreie Webinar „Insolvenzgefahr wegen COVID-19? Die neue Rechtslage seit 1. März 2020“.
Vor dem Hintergrund der weiteren Auswirkungen der Corona Krise auf den Textil- und Modehandel ist es sinnvoll, sich mit dem Thema Insolvenz zu beschäftigen. Schließlich ist laut § 1 Insolvenzordnung der Erhalt des Unternehmens ein zentrales Ziel des Insolvenzverfahrens. Und das zum 1. März in Kraft getretene neue COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) bringt eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zunächst bis zum 30. September 2020 (mit Verlängerungsmöglichkeit bis zum 31. März 2021), beschneidet nachhaltig Anfechtungsrechte und die Haftung von Geschäftsleitern sowie schränkt übergangsweise die Rechte von Gläubigern im Hinblick auf deren Insolvenzanträge ein.
Einige Teile dieses Gesetzes gelten für Kapitalgesellschaften (GmbH, GmbH & Co. KG). Aber auch für Unternehmen, die in anderen Rechtsformen unterwegs sind, z.B. Einzelunternehmer oder OHG, stellen sich Fragen rund um Sanierung und Insolvenz – sowohl aus der Sicht eines unmittelbar Betroffenen als auch aus der Perspektive eines Unternehmens, dessen Geschäftspartner in ein Insolvenzverfahren gehen. Dabei müssen auch die persönlichen Haftungsrisiken in den Blick genommen werden, nicht zuletzt der sogenannte Eingehungsbetrug (Waren bestellen, ohne dass die Bezahlung gesichert wäre), denn das kann grundsätzlich jeden treffen.
Der Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V. (BTE) veranstaltet daher am 26. Juni, von 12 bis 14 Uhr, das kostenfreie Webinar „Insolvenzgefahr wegen COVID-19? Die neue Rechtslage seit 1. März 2020“. Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann, Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG, Geschäftsführer der Römermann Insolvenzverwalter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und seit 1998 Vorstandsvorsitzender des Instituts für Insolvenzrecht e.V. behandelt dabei folgende Fragen:
- Warum mit dem Gesetz eine Systemänderung im Insolvenzrecht verbunden ist?
- Wieso auf einmal mehrere Insolvenzantragsregeln nebeneinander gelten?
- Welche Rechte die Gläubiger verlieren?
- Was ein Insolvenzverwalter zukünftig darf und was nicht mehr geht?
- Ob es überhaupt sinnvoll ist, keinen Insolvenzantrag zu stellen?
- Wie ein Insolvenzverfahren in der Praxis abläuft?
- Wie gut Eigenverwaltung funktioniert?
- Was Zombie-Firmen sind und welche Gefahren von ihnen ausgehen?
Das Seminar ist interaktiv, so dass die Teilnehmer Fragen stellen können. Anmeldung direkt unter
https://attendee.gotowebinar.com/register/5278731543016737291, Webinar-ID 453-865-603.