Der Bundesrat hat in der Sitzung am 9. Oktober 2020 zwei Gesetzen zugestimmt, die in Kürze in Kraft treten können, über die die CDH bereits berichtet hatte. Es handelt sich dabei um das Gesetz zur Änderung des Kraftfahrsteuergesetzes mit welchem der CO2-Ausstoß weitergehend steuerlich berücksichtigt wird und um das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbes mit welchem dem ausufernden Abmahnmissbrauch Einhalt geboten werden soll.

Nachdem der Bundesrat in seiner Sitzung vom 9.10.2020 keinen Einspruch erhoben hat, kann das „Siebte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes“ in der vom Bundestag am 17.9.2020 verabschiedeten Fassung in Kraft treten. Enthalten sind u. a. eine Verlängerung der 10-jährigen Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für bis Ende 2025 erstmals zugelassene reine Elektrofahrzeuge und eine Einführung einer gleichmäßig gestuften CO2-Komponente. Künftig entfallen wird die bisherige Sonderregel für die Besteuerung bestimmter leichter Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen, die sowohl der Personenbeförderung als auch dem Gütertransport dienen – wie zum Beispiel Kasten- oder Pritschenwagen. Die CDH berichtete zu diesem Gesetzesentwurf bereits in ihrem letzten Newsletter 13/2020.

Zudem hat der Bundesrat am gleichen Tag das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs passieren lassen, welches dem ausgeuferten Abmahnmissbrauch einen Riegel vorschieben soll. Das Gesetz bezweckt unter anderem die Abmahntätigkeit von Verbänden zur Gewinnerzielung zu unterbinden, die Abschaffung des fliegenden Gerichtsstandes und den Ausschluss des Aufwendungsersatzanspruchs. Hierzu berichtete die CDH in ihrem vorletzten Newsletter 12/2020 vom vergangenen September und in der Sales Excellence Ausgabe 09/2020.