Keine Änderung gibt es beim Thema Bußgeldkatalog: Die Vorschläge der Fachausschüsse, die derzeit wegen eines Formfehlers außer Vollzug gesetzte StVO-Novelle vom 20. April 2020 zu reparieren, fanden in der Sitzung des Bundesrates am 18. September 2020 keine Mehrheit.

Zur Heilung des Formfehlers oder Änderungen an der Straßenverkehrsordnung wird es somit vorerst nicht kommen. Entsprechende Vorschläge aus den Fachausschüssen fanden jeweils nicht die erforderliche absolute Mehrheit im Plenum des Bundesrates. Der Verkehrs- und Innenausschuss hatten übereinstimmend empfohlen, die StVO-Novelle inklusive der ergänzten Eingangsformel noch einmal neu zu erlassen – und dabei die ursprünglich beschlossenen, derzeit aber nicht angewandten Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außer Orts zu wie folgt zu modifizieren:

„Fahrverbote sollten künftig nur bei Geschwindigkeitsverstößen an Gefahrstellen wie Autobahnbaustellen oder Schulen und Kindergärten sowie im Wiederholungsfall verhängt werden. Rasern sollten dafür aber höhere Bußgelder drohen. Dieser Vorschlag erhielt keine Mehrheit im Plenum.“

Der Umweltausschuss hatte nach Angaben des Bundesrats dafür plädiert, ausschließlich den Formfehler im Einleitungsteil der StVO-Novelle zu heilen, den Inhalt der damaligen Verordnung aber unverändert noch einmal neu zu erlassen. Auch diese Empfehlung fand in der Plenarsitzung nicht die erforderliche absolute Mehrheit.

Wie es mit der verpatzten StVO-Novelle weitergeht, ist derzeit noch nicht klar. Die nächste Plenarsitzung findet am 9. Oktober statt. Für Autofahrer bedeutet das zunächst  weiterhin: Die Bundesländer bleiben vorerst beim alten Bußgeldkatalog.