Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder haben verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten. Ziel ist es, die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.

Die Hinweise sind in Gestalt einer FAQ-Liste (Frequently Asked Questions, deutsch: häufig gestellte Fragen) aufgebaut und geben einen kurzen Überblick über die näheren Einzelheiten der entsprechenden Maßnahmen. Die Ausführungen gelten als allgemeine Hinweise im Umgang mit den sich aufdrängenden Fragestellungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise. Die Entscheidung im Einzelfall obliegt nach wie vor den Finanzämtern, den Kommunen bzw. den weiteren Ansprechpartnern. Das Dokument wird laufend an die aktuelle Situation und die sich ergebenden Fragestellungen angepasst. Derzeit hat es den Stand vom 24. September 2020.

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