Die CDH ist dem Wunsch des Bundesjustizministeriums nachgekommen und hat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbes abgegeben, mit welchem dem Abmahnmissbrauch endlich Einhalt geboten werden soll. Die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gehen nach Ansicht der CDH auch in die richtige Richtung und müssen nur in bestimmten Details nachjustiert werden. Hauptkritikpunkt ist allerdings, dass angebliche Verstöße gegen die neue Datenschutzgrundverordnung nicht vom Anwendungsbereich des UWG ausgenommen wurden. In diesem Punkt forderte die CDH eine ausdrückliche gesetzliche Ausnahmeregelung.
Die an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz übermittelte Stellungnahme finden Sie hier.