Nicht nur die alten grauen und rosa „Lappen“ aus Papier sondern auch Führer­scheine im Scheckkartenformat müssen in einigen Jahren in einen neuen Kartenführerschein umgetauscht werden.

Die Fristen hierfür richten sich zum einen nach dem Alter des Führer­schein­inhabers, zum anderen nach dem Ausstell­datum und variieren stark.

Umtausch nach Geburtsjahrgängen

  • 1953-1958: bis zum 19. Januar 2022
  • 1959-1964: bis zum 19. Januar 2023
  • 1965-1970: bis zum 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: bis zum 19. Januar 2025

Wer vor 1953 geboren wurde, ist bis zum 19. Januar 2033 von der Umtausch­pflicht ausgenommen.

Führer­scheine, die nach dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, müssen abhängig von ihrem Ausstell­datum wie folgt umgetauscht werden:

Umtausch nach Ausstelldatum                      

  • 1999-2001: bis 19. Januar 2026
  • 2002-2004: bis 19. Januar 2027
  • 2005-2007: bis 19. Januar 2028
  • 2008: bis 19. Januar 2029
  • 2009: bis 19. Januar 2030
  • 2010: bis 19. Januar 2031
  • 2011: bis 19. Januar 2032
  • 2012-18. Januar 2013: bis 19. Januar 2033