Am 24. Juni 2020 hat die EU-Kommission ihren Evaluierungsbericht dem Europäischen Parlament vorgelegt. Darin wird der positive Effekt auf den Datenschutz hervorgehoben. Zugleich bemängelt die EU-Kommission die teilweise schlechte Ausstattung der Aufsichtsbehörden in den Mitgliedstaaten. Der Datentransfer in Drittländer steht derzeit auf der Agenda der EU-Kommission.

Die Maßnahmen zur zulässigen Datenübermittlung in Drittstaaten, wie die Standardvertragsklauseln, müssen ohnehin aktualisiert werden. Damit will die EU-Kommission allerdings bis zur Veröffentlichung des Urteils des EuGH zu Schrems II warten, welches in der zweiten Julihälfte erwartet wird.

Inhaltlich wird es keine Änderungen der EU-DSGVO geben. Die EU-Kommission ist der Meinung, dass eine Änderung der Verordnung nach zwei Jahren Erfahrung zu früh sei. Hier der Evaluierungsbericht in der vollständigen Textfassung.