Mit Schreiben vom 28. Juni 2018 hat die Finanzverwaltung einzelne Aussagen im BMF-Schreiben zur Pauschalversteuerung von Sachzuwendungen vom 19. Mai 2015 (BStBl. I S. 468) geändert. Im Wesentlichen geht es um Änderungen bei Zuwendungen von Geschenken an Dritte. Hier werden nunmehr auch Ausnahmen möglich sein, in denen eine Versteuerung nach § 37b EStG erfolgen kann oder muss. Die Änderungen gelten in allen offenen Fällen, wobei in bereits verwirklichten Sachverhalten ein Wahlrecht des Zuwendenden gilt.

Bei Zuwendungen an Dritte handelt es sich regelmäßig um Geschenke i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG und R 4.10 Abs. 4 Satz 1 bis 5 EStR oder Incentives (z. B. Reise oder Sachpreise aufgrund eines aus-geschriebenen Verkaufs- oder Außendienstwettbewerbs). Geschenke in diesem Sinne sind auch Nutzungsüberlassungen. Zuzahlungen des Zuwendungsempfängers ändern nicht den Charakter als Zuwendung; sie mindern lediglich die Bemessungsgrundlage. Zuzahlungen Dritter (z. B. Beteiligung eines anderen Unternehmers an der Durchführung einer Incentive-Reise) mindern die Bemessungsgrundlage hingegen nicht. Aufmerksamkeiten i. S. d. R 19.6 Abs. 1 LStR, die dem Empfänger aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses zugewendet werden, führen nicht zu steuerbaren und steuerpflichtigen Einnahmen undgehören daher nicht zur Bemessungsgrundlage.

Gewinne aus Verlosungen, Preisausschreiben und sonstigen Gewinnspielen sowie Prämien aus (Neu)Kundenwerbungsprogrammen und Vertragsneuabschlüssen führen beim Empfänger regelmäßig nicht zu steuerbaren und steuerpflichtigen Einnahmen und fallen dann nicht in den Anwendungsbereich des § 37b Abs. 1 EStG.

Soweit die Änderungen von Rdnr. 9e durch das BMF-Schreiben vom 28. Juni 2018 dazu führen, dass auch Sachzuwendungen pauschal nach § 37b EStG besteuert werden können, die zuvor nach Rdnr. 9e des BMF-Schreibens vom 19. Mai 2015 nicht in die Bemessungsgrundlage

einzubeziehen gewesen wären, kann der Steuerpflichtige entscheiden, ob er die geänderte Fassung auch für vor dem 1. Juli 2018 verwirklichte Sachverhalte anwenden will.