Der Erstantrag kann nur noch bis Freitag, den 30.4.2021 gestellt werden. Änderungsanträge sind allerdings noch bis zum 30.6.2021 und eine Korrektur der Kontoverbindung ist sogar bis zum 31.7.2021 möglich.

  • Ein Änderungsantrag kann allerdings nur dann gestellt werden, wenn zuvor ein Erstantrag bereits bewilligt bzw. teilbewilligt wurde.
  • Der Antrag richtet sich an diejenigen, die (nachträglich) eine Erhöhung des Förderbetrags beantragen oder eine Änderung ihrer Kontoverbindung mitteilen wollen.

Hinweis

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