Auch in diesem Jahr werden diverse Bundesländer den Weihnachtsfrieden wahren. Mitgeteilt haben dies bisher die Länder Sachsen, Hessen, NRW, Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen.

Die Finanzverwaltung stellt mit dem Weihnachtsfrieden sicher, dass Bürger eine möglichst ungestörte Weihnachtszeit verbringen können. Betriebsprüfungen werden in dieser Zeit nicht eingeleitet und ebenfalls keine Prüfungsberichte versandt. Auf Vollstreckungsmaßnahmen wird grundsätzlich verzichtet. Dies gilt nicht für kraft Gesetzes eintretende Rechtsfolgen (z.B. Fälligkeit der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, Säumniszuschläge) und wenn im Einzelfall die Unterlassung notwendiger Maßnahmen im öffentlichen Interesse nicht vertretbar erscheint (z.B. bei drohender Verjährung). Steuerbescheide werden demgegenüber durchgehend verschickt. Auf diese Weise können auch Steuererstattungen schnellstmöglich erfolgen.

Die folgenden Bundesländer wahren den Weihnachtsfrieden (Stand 16.12.2019):

  • Baden-Württemberg: vom 21.12.2019 bis 1.1.2020
  • Bayern: vom 23.12.2019 bis 1.1.2020
  • Hessen: vom 20.12.2019 bis 31.12.2019
  • NRW: vom 17.12.2019 bis 31.12.2019
  • Sachsen: vom 23.12.2019 bis 1.1.2020
  • Thüringen: vom 23.12.2019 bis 26.12.2020