Am 10. August wurde in der Konferenz der Bundesregierung, vertreten durch Bundewirtschaftsminister Peter Altmaier, mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer gemeinsam beschlossen, die Überbrückungshilfen für Unternehmen, die von den Corona-Folgen besonders betroffen sind, bis zum Ende des Jahres zu verlängern. Der Förderzeitraum wird somit vom 30. September bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Auf den entsprechenden Internetseiten der Bundesregierung ist diese Verlängerung aber – Stand 18. August – noch nicht sichtbar. Das gilt auch für die damit einhergehenden Antragsfristen.