Das Verfahren der Abschlagszahlungen i. H. von 5.000 € und 10.000 € für die Corona-Novemberhilfe steht. Eine Antragstellung soll ab dem 25.11.2020 über das Portal der Überbrückungshilfe möglich sein.
Die Novemberhilfe mit einem Umfang von mehr als 10 Mrd. € bietet eine zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die auf Grundlage der erlassenen Schließungsverordnungen der Länder in Folge des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 28.10.2020 den Geschäftsbetrieb einstellen mussten (direkt betroffene Unternehmen). Darüber hinaus sind auch indirekt betroffene Unternehmen antragsberechtigt (weitere Informationen im FAQ zur Novemberhilfe).
Das Verfahren der Abschlagszahlungen umfasst folgende Punkte:
- Soloselbstständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 €; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 €.
- Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich 25.11.2020). Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
- Grundsätzlich erfolgt die elektronische Antragstellung über einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder steuerberatende Rechtsanwälte). Ausgenommen sind Solo-Selbständige, die nicht mehr als 5.000 € Förderung beantragen. Sie können den Antrag selbst stellen – ohne prüfenden Dritten. Zwingend erforderlich für die Authentifizierung im Direktantrag ist ein ELSTER-Zertifikat.
- Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.
- Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann.
Zum FAQ Corona-Novemberhilfe gelangen Sie hier.
Weitere Hinweise finden Sie auf den nachstehenden Internetseiten der Ministerien BMF online, BMWi online