Urteile des Monats

Wirksame Gerichtsstandsvereinbarung auch bereits mit Existenzgründern

Eine Gerichtsstandsvereinbarung kann bereits wirksam in einem Vertrag getroffen werden, der ein Handelsgewerbe erst begründet, für das ein in kaufmännischer Art und nach kaufmännischem Umfang eingerichteter Gewerbebetrieb erforderlich ist. Es ist nicht erforderlich, dass die Partei beim Abschluss des Gründungsvertrages und damit der Gerichtsstandsvereinbarung bereits Kaufmann gewesen ist.

2023-07-12T09:22:24+02:0012.07.2023|

Die kostenlos dem Handelsvertreter zu überlassenden erforderlichen Unterlagen

Die Überlassungspflicht des § 86 a Abs.1 HGB betrifft sämtliche Gegenstände, die der Handelsvertreter zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt. Erforderliche Unterlagen sind daher diejenigen Gegenstände, deren der Handelsvertreter bedarf, um den Kunden zum Abschluss des Vertrages mit dem Unternehmer zu motivieren. Der Begriff der „Unterlagen“ im Sinne von § 86 a Abs. 1 HGB ist weit auszulegen. Hiervon erfasst werden auch sonstige Sachen, die der Handelsvertreter speziell zur Anpreisung bei der Kundschaft benötigt, z. B. sonstiges Werbematerial, Musterstücke, Musterkollektion. Die Aufzählung ist schon ausweislich des Wortlauts der Norm nur beispielhaft. Auch EDV Softwareprogramme können im konkreten Einzelfall zu den von der Norm erfassten Unterlagen gehören, wenn die Aufgaben des Handelsvertreters die Verwendung nötig machen und die Überlassung branchenüblich ist. Ist ein EDV-System für die Übermittlung der Preisdaten an den Handelsvertreter erforderlich, muss dieses System dem Handelsvertreter kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Gleiches gilt für aus Software und Hardware bestehenden Systemen sowie für spezielle Software für den Zugang zu den für die Vermittlung erforderlichen aktuellen Unternehmensdaten.

2023-04-28T10:54:27+02:0028.04.2023|

Unzulässige Kündigungserschwerung auch bei mittelbaren finanziellen Nachteilen

Eine Beschränkung der Kündigungsfreiheit des Handelsvertreters im Sinne des § 89a Abs. 1 Satz 2 HGB kann nicht nur unmittelbar erfolgen, sondern auch bei mittelbaren Erschwernissen in Form von finanziellen oder sonstigen Nachteilen vorliegen. Unter welchen Voraussetzungen die an die Vertragsbeendigung vertraglich geknüpften Nachteile von solchem Gewicht sind, dass eine unzulässige, mittelbare Beschränkung des Kündigungsrechts des Handelsvertreters vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalls.

2023-03-31T09:13:24+02:0031.03.2023|

Bei Zweifeln am Auftreten im fremden Namen ist von einem Eigengeschäft auszugehen

Beim Verkauf von Eintrittskarten durch Ticketdienstleister können diese als Makler i. S. v. § 652 BGB bzw. Handelsvertreter i. S. v. § 84 HGB Verträge in fremdem Namen für die jeweiligen Veranstalter abschließen oder in eigenem Namen als Kommissionäre nach §§ 383 ff. HGB auftreten. Ein gesetzliches Leitbild existiert insoweit nicht. Maßgeblich dafür, ob ein Eigen- oder Fremdgeschäft vorliegt, ist das Auftreten des Ticketdienstleisters gegenüber seinen Kunden.

2023-02-28T12:03:23+01:0028.02.2023|

Titel auf Bucheinsicht beinhaltet kein Zutrittsrecht des Handelsvertreters

Das Recht des Handelsvertreters, Zutritt zu den Geschäftsräumlichkeiten des Unternehmers zu erhalten, ist in einem Titel auf Bucheinsicht nicht auch gleich enthalten. Vielmehr ist der Unternehmer befugt, die Unterlagen auch an einem anderen gut zugänglichen Ort bereitzuhalten. Der Anspruch auf Bucheinsicht gemäß § 87c Abs. 4 HGB erfordert, dass der Handelsvertreter eine Sachlage darlegt und ggf. beweist, nach der für einen unbefangenen Dritten die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Buchauszuges zweifelhaft ist.

2023-02-03T11:41:38+01:0003.02.2023|

Provisionsanspruch für Geschäfte gleicher Art abdingbar

Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 86/653/EWG des Rates vom 18. Dezember 1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsvertreter ist dahin auszulegen, dass von dem dem selbständigen Handelsvertreter durch diese Bestimmung eingeräumten Recht, eine Provision für ein Geschäft zu erhalten, das während des Vertragsverhältnisses mit einem Dritten abgeschlossen wurde, den dieser Handelsvertreter bereits vorher für Geschäfte gleicher Art als Kunden geworben hatte, vertraglich abgewichen werden darf. 

2022-12-06T13:05:37+01:0006.12.2022|

Schiedsspruch durch ordentliche Gerichte nur eingeschränkt überprüfbar

Eine inhaltliche Überprüfung der Entscheidung eines Schiedsgerichts durch die ordentlichen Gerichte findet grundsätzlich nicht statt. Das Verbot nach der die materielle Richtigkeit eines Schiedsspruchs nicht zu prüfen ist, gehört zu den grundlegenden Prinzipien der in der Zivilprozessordnung hierzu geregelten Verfahren. Ein Schiedsspruch kann deshalb nur dann aufgehoben werden, wenn seine Anerkennung oder Vollstreckung zu einem Ergebnis führt, das der öffentlichen Ordnung – dem sogenannten ordre public – offensichtlich widerspricht.

2022-10-10T12:26:17+02:0010.10.2022|

Stornoabwehr des Handelsvertreters keine außergerichtliche Rechtsdienstleistung

Ein Reisebüro, das als Handelsvertreter die Stornoabwehr für den Reiseveranstalter übernimmt, erbringt aufgrund seiner weisungsgebundenen Interessenwahrnehmungspflicht nach § 86 Abs. 1 Hs. 2 HGB nicht selbständig eine außergerichtliche Rechtsdienstleistung, so dass es hierfür nicht dem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt nach § 3 RDG unterliegt.

2022-09-26T10:16:43+02:0026.09.2022|

Über Bucheinsicht keine Pflicht zusätzliche bislang nicht vorliegende Unterlagen zu erstellen

Der Anspruch auf Bucheinsicht nach § 87c Abs. 4 HGB als im Vergleich zum Buchauszug weitergehendes Recht soll der Kontrolle der Abrechnung oder des Buchauszuges dienen und den Handelsvertreter in die Lage versetzen, Gewissheit über die provisionspflichtigen Geschäfte zu erlangen. In dieser Funktion ist die Bucheinsicht ein besonders gestalteter Hilfsanspruch. Sie soll dem Handelsvertreter schnell und unmittelbar Kenntnis von den der Auskunftspflicht unterliegenden Tatsachen verschaffen. Im Ausgangspunkt erstreckt sich das Einsichtsrecht grundsätzlich auf die gesamten Geschäftsunterlagen des Unternehmers.

2022-07-18T08:37:17+02:0018.07.2022|

Ordentliche Kündigung trotz vertraglich festgelegter Vertragslaufzeit

Bei einem Handelsvertretervertrag handelt es sich grundsätzlich um einen auf eine Geschäftsbesorgung gerichteten Dienstvertrag, so dass ebenfalls die allgemeinen Regelungen im BGB zur Beendigung von Dienstverhältnissen Anwendung finden. Aus einem Umkehrschluss des § 620 Abs. 2 BGB ergibt sich, dass aufgrund einer von den Vertragsparteien vorgenommenen Befristung eine vorzeitige ordentliche Kündigung grundsätzlich ausscheidet. Eine ordentliche Kündigung bleibt jedoch trotz einer Befristung des Vertrages zulässig, wenn die Parteien eine solche Kündigungsmöglichkeit ausdrücklich vereinbart haben.

2022-06-02T08:35:24+02:0001.06.2022|
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