Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II endete am 31.3.2021. Änderungsanträge konnten bis zum 31.5.2021 gestellt werden. Nun wurde die Frist für Änderungsanträge bis zum 30.6.2021 verlängert. Die Korrektur der IBAN ist ebenfalls bis zum 30.6.2021 möglich. Eine Anleitung für den Änderungsantrag finden Sie hier.
Zum FAQ Überbrückungshilfe II gelangen Sie hier.
Über aktuelle News informieren wir Sie laufend. Abonnieren Sie unseren Newsletter hier.