Führerscheininhaber, die zwischen den Jahren 1965 und 1970 geboren sind und noch einen rosafarbenen oder einen grauen Führerschein besitzen, müssen diesen bis zum 19. Januar 2024 in einen neuen fälschungssicheren Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen.

Hintergrund der Umtauschaktion ist, dass Führerscheine künftig EU-weit (EU-Richtlinie 2006/126/EG) fälschungssicher und einheitlich sein sollen. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

In Deutschland regelt ein Gesetz, in welcher Reihenfolge Autofahrer ihren Führerschein umtauschen müssen – wer wann dran ist, regelt ein zeitlicher Stufenplan. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.

Wer noch mit dem alten Führerschein erwischt wird, riskiert ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Außerdem muss dann der umgetauschte Führerschein der Polizei nachträglich vorgelegt werden, sonst gibt es erneut ein Bußgeld.