Herzstück der Maßnahmen zur Unterstützung der Unternehmen ist ein milliardenschwerer Schutzschild, der bislang aus verschiedenen Liquiditätshilfen besteht, die teilweise schon in wenigen Tagen verfügbar sein werden, weil es sich um Erweiterungen bestehender Kreditprogramme der KfW handelt. Es stehen aber auch Soforthilfen und Kreditbürgschaften für Einzelunternehmen und Kleinunternehmen zur Verfügung, die im eigenen Bundesland beantragt werden können.
Für Handelsvertreter kann diese Soforthilfe bei weiterlaufenden Fixkosten und eingebrochenen Provisionseinnahmen passend sein, bei den Kreditprogrammen sind es vor allem der KfW-Unternehmerkredit (für Bestandsunternehmen) und der ERP-Gründerkredit – Universell (für junge Unternehmen unter 5 Jahre). Wer diese nutzen möchte, muss sich an seine Hausbank wenden.
Außerdem gibt es zusätzliche Sonderprogramme in den einzelnen Bundesländern. Als weitere Maßnahme wurden die Mittel für Kreditbürgschaften des Bundes und der Länder erhöht, um den Zugang zu Krediten zu erleichtern. Nähere Informationen dazu finden Sie in den unten genannten Quellen.
Für Kleinunternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern und Einzelunternehmer ohne Mitarbeiter, die wegen der Corona-Pandemie nach dem 11. März 2020 Schäden erlitten, die zu Liquiditätsengpässen geführt haben oder ihre Existenz gefährden, gibt es einen Notfallfonds des Bundes von 50 Milliarden Euro für Soforthilfen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Vor März 2020 darf der Antragsteller nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein. Dem (wahrscheinlich elektronisch übermittelbaren) Antrag ist eine eidesstattliche Erklärung über das Vorliegen der Voraussetzungen beizufügen. Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) erhalten eine Einmalzahlung von bis zu 9.000 Euro für drei Monate. Bis zu 15.000 Euro für drei Monate erhalten Firmen mit bis zu 10 Vollzeitbeschäftigten. Sofern der Vermieter eines derart unterstützten Unternehmens die Miete um mindestens 20 % reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.
Das inzwischen vom Bundestag beschlossene Eckpunktepapier zur Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige finden Sie unter diesem Link.
Einige Bundesländer wollen zusätzliche Mittel für Soforthilfen bereitstellen oder haben das bereits getan. In Bayern beispielsweise können auch Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern eine Soforthilfe von bis zu 30.000 Euro erhalten, wenn eigene, auch private, liquide Mittel aufgebraucht sind.
Die Bundesländer haben angefangen, Antragsformulare für Kleinunternehmen und Einzelunternehmer online zu stellen. Diese finden Sie hier in einer Übersicht.