Soloselbständige und andere Direktantragsteller der Neustarthilfe können ihre Endabrechnung für das 1. Halbjahr 2021 ab 28. Oktober online erstellen. Das ist sehr einfach: Es muss lediglich der erzielte Umsatz und die sonstigen Einnahmen (bspw. aus nichtselbständigen Tätigkeiten) im Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 angegeben werden. Alle anderen Informationen werden aus dem Antrag übernommen. Man erhält in der Online-Maske sofort eine Rückmeldung, ob der Neustarthilfe-Vorschuss gar nicht, teilweise oder vollständig zurückgezahlt werden muss. Empfänger der Neustarthilfe sind zur Endabrechnung verpflichtet. Die Abgabefrist läuft bis zum 31.12.2021. Erfolgt keine Endabrechnung, ist der ausgezahlte Vorschuss vollständig zurückzuzahlen.

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