Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat kurzfristig das am 18. Juli 2019 auf der BMF-Website veröffentlichte GoBD-Schreiben (Version 2.0 vom 11. Juli 2019) –  s. hierzu unser Newsletter vom 13.08.2019 –  wieder von der Website genommen. Der Hintergrund des Rückrufs wurde nicht kommuniziert. Es bestehe noch Abstimmungsbedarf, teilt das BMF auf Nachfrage mit.  Das BMF scheint Nachbesserungsbedarf an verschiedenen Stellen zu sehen.

Es wird erwartet, dass die Sachverhalte auf der kommenden Referatsleitersitzung Ende September 2019 zwischen Bund und Ländern diskutiert und eine Lösung gefunden wird.

Mit dem BMF-Schreiben vom 11. Juli 2019 wurden die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) neugefasst. Es sollte an die Stelle des BMF-Schreibens vom 14. November 2014, BStBl I S. 1450 treten. Eine Veröffentlichung des angepassten Schreibens wird zeitnah erfolgen. Bis dahin gelten die Grundsätze des BMF-Schreibens v. 14.11.2014, BStBl I S. 1450. Dieses gilt momentan damit fort.

Dieses steht in der CDH-Infothek Steuer unter „Rechnungsstellung und Aufbewahrungspflicht“ oder direkt hier zum Download bereit.

Über die weitere Entwicklung werden wir berichten.