Auch wer sich an das angezeigte Tempolimit hält, kann zu schnell unterwegs sein und für die Folgen eines Unfalls haften müssen. Denn Autofahrer müssen ihre Geschwindigkeit immer auch an die Verkehrs-, Sicht- und Wetter­situation anpassen. Das verdeutlicht eine aktuelle Entscheidung des Ober­landes­gerichts (OLG) Celle (Az. 14 U 182/19).

Im verhandelten Fall war eine Frau bei Dunkelheit mit rund 80 km/h auf einer Gemeinde­straße unterwegs. Dort war Tempo 80 erlaubt, doch die Fahrbahn war nur knapp fünf Meter breit und wies weder Markierungen noch befestigte Seiten­streifen auf. In einer leichten Rechtskurve stieß die Auto­fahrerin dann mit einem beleuchteten, rund drei Meter breiten Trecker-Gespann zusammen, das ihr entgegen­fuhr. Dabei entstand erheblicher Personen- und Sachschaden, und der Trecker­besitzer verlangte vollen Schaden­ersatz. Den wollte die Versicherung der Pkw-Fahrerin aber nur zur Hälfte leisten, da sie von einer Mithaftung des Gespann­fahrers ausging.

Die Sache ging vor Gericht, und das entschied auf eine Teilung des Schadens. Es sah aber in der Auto­fahrerin die Unfall­verursacherin und wies ihr eine 70-prozentige Haftung zu. Obgleich sie das Tempolimit allenfalls geringfügig überschritten hatte, habe sie ihr Tempo eben nicht an die Verhältnisse angepasst, so das OLG. Dunkelheit, fehlende Fahr­bahn­markierungen, nicht befestigter Seiten­streifen sowie erkennbarer Gegen­verkehr hätten genau das aber erforderlich gemacht. Nach Ansicht der OLG wären angesichts der Verhältnisse in der Kurve selbst 75 km/h noch zu schnell gewesen. Richtig wäre es gewesen, nur so schnell zu fahren, dass die Frau das Auto mindestens in der Hälfte der von ihr über­sehbaren Strecke hätte anhalten können. Denn sie hätte ein­kalkulieren müssen, dass das Trecker-Gespann im Gegen­verkehr überbreit war und ihr nur sehr wenig Raum übrig blieb. Aufgrund des über­breiten landwirtschaftlichen Fahrzeugs mit 18 Tonnen Gewicht und entsprechend erhöhten Betriebs­gefahr musste sich der Traktor­fahrer allerdings 30 Prozent der Haftung anrechnen lassen.