Die Corona-Pandemie hat nicht nur das Privat-, sondern auch das Geschäftsleben durcheinander gebracht. So fragen sich Handelsvertreter angesichts erlassener, teilweise gerichtlich gekippter oder von den Landesregierungen aufgehobener „Beherbergungsverbote“, ob sie überhaupt (geschäftlich) innerhalb Deutschlands reisen dürfen. Gleiches gilt für Geschäftsreisen ins Ausland, bei denen Handelsvertreter nicht immer wissen, ob oder unter welchen Voraussetzungen sie ins Ausland reisen und zurück nach Deutschland einreisen dürfen.

Aufgrund der föderalistischen Struktur Deutschlands hat jedes Bundesland hierzu eigene Regelungen erlassen und bessert diese nach. Jeder Einzelfall ist daher anhand der landesrechtlichen Regelungen zu untersuchen. Eine allgemeingültige Antwort für alle Staaten und für alle in Deutschland ansässigen Handelsvertreter gibt es leider nicht.

Die einzelnen Landesverordnungen, Informationen sowie entsprechende FAQ’s finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Bundesländer. Diese haben wir Ihnen nachstehend zusammengefasst:

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Hinsichtlich Auslandsreisen sollten Handelsvertreter stets die entsprechenden Länderinformationen des Auswärtigen Amts sowie die Hinweise des Robert-Koch-Instituts zu ausgewiesenen Risikogebieten zur Kenntnis nehmen. Diese finden Sie hier:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html