Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler können eine Förderung für professionelle Beratungsleistungen bis zu einem Wert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil beantragen. Antragsfrist ist der 31. Dezember 2020.

Die ergänzte Förderrichtlinie für die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen richtet sich explizit an kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler und bietet eine unbürokratische Unterstützung bei der Bewältigung der aktuellen Situation. Ziel der Förderung ist es, Unternehmen in die Lage zu versetzten die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zu mindern. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die BAFA-Förderung stellt eine Ergänzung zu den finanziellen Unterstützungsangeboten der Bundesregierung dar.

 

Wer wird gefördert?

  • Jungunternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind
  • Bestandsunternehmen (ab dem dritten Jahr nach Gründung)
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Unternehmen müssen der EU-Mittelstandsdefinition für KMU entsprechen und ihren Firmensitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. In diesem Merkblatt finden Sie alle Informationen zu antragsberechtigten Unternehmen.

 

Was wird gefördert?

Im Rahmen der „Förderung unternehmerischen Know-hows“ können allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden. Ein externer Unternehmensberater kann Ihnen hierzu vielfältig Hilfestellung geben, ob Sie neue Geschäftsfelder suchen, Ihre Geschäfte umstellen/digitalisieren sollten oder aber auch wie Sie Ihre Liquidität wiederherstellen.

Weiterhin besteht die Möglichkeit Beratungsleistungen zum Abbau struktureller Ungleichheiten innerhalb des Unternehmens (z.B. Vereinbarkeit von Familie und Beruf, altersgerechte Gestaltung der Arbeit) zu fördern.

Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind können die Hilfe unbürokratisch beantragen und auf das sonst vorgeschriebene Informationsgespräch vor der Antragsstellung verzichten (Merkblatt „Vom Coronavirus betroffene Unternehmen“).

 

Antrag und Fristen für die Förderung

Die modifizierte BAFA-Förderrichtlinie gilt ab sofort. Anträge können bis einschließlich 31. Dezember 2020 gestellt werden. Alle Informationen zum Thema im Überblick finden Sie auf der Website des BAFA.