Die Meldefrist für den digitalen Lohnnachweis für das Beitragsjahr 2019 endet am 17. Februar 2020. Diesen Termin gilt es einzuhalten, weil die Berufsgenossenschaften sonst eine Schätzung vornehmen, was zu höheren Beiträgen führen kann. Eine Korrektur ist dann erst mit der Beitragserhebung für das Jahr 2020, also im Frühjahr 2021, möglich. Darauf weist die Verwaltungsberufsgenossenschaft in einem Schreiben an alle Wirtschaftsverbände hin, das noch weitere Informationen enthält, und hier zum Download bereitsteht.