Aufgrund der aktuellen Situation wird die berufliche Tätigkeit in einer Vielzahl von Fällen in den häuslichen Bereich verlagert. In diesem Zusammenhang stellt sich dann häufig die Frage, ob die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig sind.

Experten aus verschiedenen Kreisen kommen – leider – zu dem Ergebnis, dass hier die ganz normalen Regeln zur Anwendung kommen, die durch die Betroffenen daher entsprechend gestaltet werden müssen. Hierzu finden Sie mehr in nachstehendem Beitrag: Häusliches Arbeitszimmer