Der Bundestag hat am 28. Juni 2019 zahlreiche Gesetzesänderungen beschlossen, um die deutsche Umsetzung der DSGVO zu entschärfen und so kleine Unternehmen und Vereine zu entlasten. Unter anderem soll künftig erst ab 20 und nicht wie bisher bereits ab 10 datenverarbeitenden Beschäftigen ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden müssen. Die Änderung des hier einschlägigen § 28 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) steht an.

Beachtet werden muss, dass die weiteren Datenschutzbestimmungen natürlich auch ohne Pflicht zum Datenschutzbeauftragten weiter gelten.