Eine Reihe von EU-Ländern hat Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie eingeführt, wie Reisebeschränkungen, Quarantäne- und Sperrzonen. Diese Maßnahmen wirken sich stark auf den Verkehrssektor aus. Die EU informiert nun über die Rechte von Reisenden.
Am 18. März legte die Europäische Kommission detaillierte Leitlinien vor, um sicherzustellen, dass die Passagierrechte in der EU kohärent angewandt und Passagiere in allen Mitgliedstaaten geschützt werden.
Was geschieht, wenn mein Flug gecancelt wird?
Fluggesellschaften, die Flüge streichen, sind verpflichtet, den Fluggästen in allen Fällen anzubieten, zwischen drei Optionen zu wählen:
- Erstattung
- Anderweitige Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt
- Anderweitige Beförderung zu einem späteren, vom Fluggast gewählten Zeitpunkt
Angesichts der begrenzten Zahl von Flügen, die derzeit aufgrund nationaler Maßnahmen zur Eindämmung des Virus durchgeführt werden, können im Falle anderweitiger Beförderungen erhebliche Verzögerungen auftreten.
Habe ich bei Annullierung Anspruch auf ein Hotel und Verpflegung?
Luftfahrtunternehmen sind ausnahmslos verpflichtet, Fluggäste, deren Flug annulliert wurde und die sich für die schnellstmögliche anderweitige Beförderung entschieden haben, kostenlose Mahlzeiten, Erfrischungen und Hotelunterkünfte zur Verfügung zu stellen.
Habe ich Anspruch auf Entschädigung?
Fluggäste haben Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug weniger als zwei Wochen vor Abflugdatum annulliert wird, es sei denn, es liegen „außergewöhnliche Umstände“ vor. Der Ausbruch des Coronavirus kann als Ausnahme gelten, wenn die von den Behörden ergriffenen Maßnahmen den normalen Betrieb der Fluggesellschaften nicht mehr möglich machen.
Was tue ich, wenn ich meine Reise absagen möchte?
Wenn Sie Ihre Reise stornieren möchten, hängt die Erstattung von der Art des Tickets ab, das Sie gekauft haben. Sie ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt. Weitere Informationen liefert Ihnen Ihr Flugunternehmen.
Die Europäische Union ist das einzige Gebiet weltweit, in dem alle Bürger durch umfassende Passagierrechte geschützt sind, egal ob sie mit dem Flugzeug, der Eisenbahn, dem Schiff oder dem Bus reisen. Was das Europäische Parlament tut, um die Fahrgastrechte in der gesamten EU zu schützen, erfahren Sie hier.
Keine „Geisterflüge“
Flughafenvorschriften verpflichten Fluggesellschaften, den Großteil ihrer Start- und Landeslots zu bedienen, wenn sie diese im folgenden Jahr nicht verlieren wollen. Am Donnerstag, den 26. März, billigte das Parlament einen Vorschlag der Kommission, der vorsieht, die EU-Vorschriften für Flugslots vorübergehend auszusetzen, um Leerflüge zu verhindern. Die Aussetzung tritt in Kraft, sobald sie auch vom Rat gebilligt worden ist.