Der Bundesrat unterstützte die von der Bundesregierung beabsichtigte klimapolitische Ausrichtung der Kfz-Steuer, die ab Jahresbeginn 2021 für erstmals zugelassene Neufahrzeuge gelten soll. Bei den Beratungen im Bundesrat am 3.7.2020 wurden keine Einwendungen gegen den Regierungsentwurf vorgebracht.
Die Eckdaten zur geplanten klimapolitisch ausgerichteten Kfz-Steuer:
- Nach den Plänen der Bundesregierung greift die Klimakomponente ab 96 Gramm CO2, das pro Kilometer ausgestoßen wird. Laut Gesetzentwurf steigt der Steuersatz gestaffelt von 2 Euro je g/km in der Stufe 1 (über 95g/km bis 115g/km) auf 4 Euro je g/km in der Stufe 6 (über 195g/km). Teurer wird es damit vor allem für SUVs und Sportwagen.
- Demgegenüber sollen besonders emissionsarme Pkw mit Verbrennungsmotoren entlastet werden. Bei einem CO2-Wert bis 95g/km gilt für sie eine Steuervergünstigung von 30 Euro im Jahr. Sie wird für maximal 5 Jahre gewährt und endet spätestens zum 31.12.2025.
- Außerdem soll die Geltung der zehnjährigen Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge verlängert werden. Danach gilt sie künftig für Fahrzeuge, die bis 31.12.2025 erstmals zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden. Längstens wird sie bis zum 31.12.2030 gewährt. Bislang sollte die Steuerbefreiung nur bis zum 31.12.2020 gelten.
- Weitere steuerliche Erleichterungen gibt es für Nutzfahrzeuge kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe: Kleintransporter bis zu 3,5 t werden künftig nach den gewichtsbezogenen Steuerklassen für Nutzfahrzeuge besteuert.
Als nächstes befasst sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Sobald er das Gesetz in 2./3. Lesung verabschiedet hat, kommt es erneut in den Bundesrat – und dann dort zur endgültigen Entscheidung.