Im Anschluss an die jüngste Mitgliederversammlung unseres Wirtschaftsverbandes für Handelsvertretungen Bayern (CDH) e.V. am 28. Oktober 2021 haben in ihrer Vorstandssitzung alle vier anwesenden Vorstandsmitglieder beschlossen, dass ab dem Beitragsjahr 2022 auf die Hälfte des Mitgliedsbeitrages die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 Prozent erhoben und abgeführt wird. Für die Mitglieder entstehen dadurch keine Mehrkosten, weil die ab 2022 auf den halben Mitgliedsbeitrag erhobene Mehrwertsteuer in voller Höhe von den Mitgliedern dem Vorsteuerabzug unterworfen werden bzw. als Vorsteuer geltend gemacht werden kann.
Die Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer ist aber unter anderem nach einer Änderung des Versicherungssteuergesetzes notwendig geworden, um sicher zu vermeiden, dass die Mitgliedsbeiträge künftig der nicht abziehbaren Versicherungssteuer unterworfen werden, was erhebliche finanzielle Einbußen für den Verband mit sich bringen würde. Stattdessen ist der CDH-Wirtschaftsverband Bayern mit der Neuregelung seinerseits ab 2022 vorsteuerabzugsberechtigt und kann damit Mehrwertsteuern sparen.