Seit heute, dem 14. Oktober 2021, können bis zum 31. Dezember 2021 selbst erstellte Direktanträge auf die Neustarthilfe Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 unter Nutzung des ELSTER-Zertifikats gestellt werden.
Natürliche Personen haben das Wahlrecht, Ihren Antrag auf Neustarthilfe Plus für Oktober bis Dezember als Direktantrag oder mit Hilfe prüfender Dritter zu stellen, zum Beispiel über ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Wer hingegen seine Tätigkeit über eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft ausübt und hierfür Neustarthilfe Plus Oktober bis Dezember beantragen will, ist verpflichtet, den Antrag über prüfende Dritte zu stellen. Einzelheiten dazu und den Zugang zum Antragsportal finden Sie hier.
Weitere Corona-News finden Sie hier.