Endlich gibt es eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Frage, ob ein Geschädigter, der ein ausländisches Fahrzeug besitzt, im Land des Herstellers klagen muss oder auch in seinem Heimatland Klage erheben kann.
Im Dieselskandal geht die Staatsanwaltschaft Frankfurt ebenfalls gegen Fiat Chrysler, Jeep und Iveco vor. Ermittler aus Deutschland, Italien und der Schweiz durchsuchten am 22.07.2020 mehrere Standorte der Hersteller und deren Tochterfirmen. Betroffen waren Firmengebäude in Baden-Württemberg, Hessen, Italien und der Schweiz.
Es besteht der Verdacht, dass in diversen Modellen von Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco Dieselmotoren mit unzulässigen Abschalteinrichtungen im Bereich der Abgasreinigung versehen sind.
Der EuGH – Entscheidung vom 09.07.2020, Az. C-343/19 – sprach nun klare Worte zugunsten aller Betrogenen. Besitzt man einen Fiat, Alfa Romeo, Chrysler oder Jeep mit Dieselmotor, kann man den Hersteller in Deutschland vor Gericht bringen. Das heißt, dass nun auch Prozesse gegen ausländische Hersteller in Deutschland erfolgversprechend geführt werden können.