Ende April wurde ein neuer Bußgeldkatalog eingeführt. Mittlerweile ist er zurückgezogen worden. Temposünder erhalten laut einem Bericht ihr zu viel bezahltes Geld in der Regel aber nicht zurück – außer in einem Bundesland.
Wer wegen des inzwischen zurückgezogen Bußgeldkatalogs ein hohes Bußgeld bezahlt hat, bekommt einem Pressebericht zufolge zumeist kein Geld zurückerstattet. Die rechtskräftig gewordenen Bußgeldbescheide werden also vollstreckt. Bundesweit soll es um einen zweistelligen Millionenbetrag gehen. Ist ein Bescheid rechtskräftig, gibt es keinen Anspruch auf Überprüfung und Rückzahlung – es sei denn per Gnadenerlass, wie es in dem Bericht weiter hieß. Als einziges Land erstattet Brandenburg zu viel gezahlte Gelder für Tempoverstöße, wie Innenminister Michael Stübgen (CDU) angeordnet habe. Dort wurden mehr als 40.000 Bußgeldbescheide verschickt.
Bei Fahrverboten herrscht indes Wirrwarr – und mehr Großzügigkeit: Bisher wollen Brandenburg, Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz sie nicht mehr durchsetzen. In Berlin werden laut Polizeipräsidium 673 Verbote überprüft. Ähnlich sieht es bei Führerscheinen aus. Teilweise werden diese zurückgeschickt oder können bei Polizeidienststellen abgeholt werden. Im Saarland wurden bisher 133 Führerscheine an die Besitzer zurückgeschickt. In Bayern bekommen „rund 1000 Menschen ihren Führerschein von der Polizei zurück“, so das Innenministerium. Andere Länder prüfen noch, ob sie eingezogene Führerscheine zurückgeben. Auch wie viele Punkte in Flensburg nun gelöscht werden müssen, ist unklar. Das Kraftfahrtbundesamt, das dem Verkehrsministerium untersteht, beantwortete Fragen dazu nicht.
Der ADAC, der die Unwirksamkeit von Scheuers Novelle aufdeckte, fordert „gleiche Rechtsfolgen für Verkehrsverstöße“ in den Ländern. „Das ist eine Frage der Gleichbehandlung.“ Die bestehe nicht, „wenn jedes Land anders mit dem Nichtigkeitsproblem umgeht“. Es könne nicht sein, dass Autofahrer in einem Land durch die gerichtlichen Instanzen müssten, im anderen automatisch Geld erstattet bekämen – und das nächste solche Verfahren einstelle.