Die große Koalition hat sich nunmehr, nachdem die Verhandlungen nach vielen Monaten ins Stocken geraten sind, auf das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ geeinigt, welches insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor missbräuchlichen Abmahnungen schützen soll. Das Gesetz soll nach der diesjährigen Sommerpause verabschiedet werden.
Ziel des Gesetzes ist die Verhinderung von Abmahnungen, die lediglich oder vorwiegend der Erzielung von Aufwendungsersatz und Vertragsstrafen dienen. Die CDH hatte sich mit Stellungnahme vom 05.10.2019 an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zum Gesetzesentwurf positioniert und unter anderem die ausdrückliche Klarstellung gefordert, dass Datenschutzverstöße nicht abmahnfähig sind, die Abschaffung des fliegenden Gerichtsstands sowie eine Einschränkung der Abmahnbefugnis gefordert.
Kernvorschlag des Entwurfs ist nunmehr der Ausschluss des Aufwendungsersatzes bei besonders abmahnträchtigen Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet sowie bei Datenschutzverstößen durch Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und vergleichbare Vereine. Gleichfalls ausgeschlossen ist in diesen Fällen bei einer erstmaligen Abmahnung die Vereinbarung einer Vertragsstrafe. Als weitere wichtige Maßnahme wird der fliegende Gerichtsstand eingeschränkt. Dies soll kleine und mittlere Unternehmen davor schützen, dass einstweilige Verfügungen gezielt bei von deren Sitz beziehungsweise Wohnsitz weit entfernten Gerichten beantragt werden, um den Betroffenen die Rechtsverteidigung zu erschweren. Daneben werden die Anforderungen an die Anspruchsberechtigung von Wettbewerbern und Wirtschaftsverbänden erhöht sowie die Möglichkeit zur Geltendmachung von Gegenansprüchen vereinfacht.
Den Regierungsentwurf finden Sie hier
Die Stellungnahme der CDH finden Sie hier