Die Bundesregierung hat am 12. Juni 2020 die Eckpunkte für die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ beschlossen. Dieses weitere Hilfsprogramm soll weitere Stützungsmaßnahmen für kleine und mittelständische Unternehmen, die Corona-bedingt hohe Umsatzausfälle verzeichnen, ermöglichen. Es gilt branchenübergreifend, berücksichtigt jedoch insbesondere die spezifische Lage von besonders betroffenen Branchen. Das gilt unter anderem für Veranstaltungslogistiker, Schausteller, Clubs oder Reisebüros und viele weitere von anhaltenden Schließungen betroffene Unternehmen.

Mit den am 12. Juni beschlossenen Eckpunkten zur Überbrückungshilfe wird ein Beschluss des Koalitionsausschusses vom 3. Juni umgesetzt. Die Überbrückungshilfe soll  ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020). Den Unternehmen werden nicht-rückzahlbare Zuschüsse zu den fixen Betriebskosten gewährt. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die im April und Mai 2020 einen Umsatzrückgang von mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 nachweisen können. Je nach Umsatzeinbruch werden zwischen 40 Prozent und 80 Prozent der Fixkosten erstattet. Für das Programm stehen 25 Milliarden Euro zur Verfügung. Zuständig für die Bewilligung der Zuschüsse werden wie bei der Soforthilfe die Bundesländer sein.

Das beschlossene Eckpunktepapier finden Sie hier.

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