Großbritannien bekommt bis zum 31.10.2019 Zeit, die Weichen für einen geordneten Austritt aus der EU zu stellen oder seine Meinung zum Brexit grundsätzlich zu überdenken. Darauf haben sich die EU-Staats- und Regierungschefs in der Nacht zum 11.4.2019 bei einem Sondergipfel in Brüssel verständigt.
Ein Austritt ist auch vor Ende Oktober möglich. Falls das britische Parlament den bereits dreimal abgelehnten Austrittsvertrag doch noch annimmt, soll der Brexit am darauf folgenden Monatsbeginn stattfinden, heißt es in den Gipfelschlussfolgerungen.
Man habe sich verständigt, dass in der Verlängerungszeit „die 27 ab und an auch zu 27 tagen können, ohne die britischen Freunde, um die Zukunft vorbereiten zu können“, sagte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker.
Gelingt eine Zustimmung zum Austrittsvertrag in den ersten drei Maiwochen, dann müssten die Briten sich nicht an den Wahlen zum Europäischen Parlament vom 23. bis 26.5.2019 beteiligen und könnten die EU am 1. Juni verlassen.
Anderenfalls bleibt das Vereinigte Königreich weiter EU-Mitglied mit allen Rechten und Pflichten und nimmt an der Europawahl teil.
Am 31.10.2019 endet die Amtszeit der amtierenden EU-Kommission. London müsste, selbst wenn die Briten das neue Europaparlament mitwählen, also zunächst einmal keinen neuen EU-Kommissar benennen.
Beim EU-Gipfel sagte May zu „während des Verlängerungszeitraums getreu der Verpflichtung zur loyalen Zusammenarbeit konstruktiv und verantwortungsvoll zu handeln“, in einer Weise, „die seine Situation als austretender Mitgliedstaat widerspiegelt“, heißt es in den Schlussfolgerungen. Dabei geht es darum, dass London keine wichtigen Zukunftsentscheidungen der EU-27 blockiert. Juncker gab sich überzeugt, „dass das Vereinigte Königreich diese Verpflichtung auch einhalten wird“.
Der Kommissionspräsident wies darauf hin, dass Entscheidungen wie die Ernennung eines neuen Präsidenten des Europäischen Rates oder der Abschluss von Handelsverträgen von den Mitgliedstaaten mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden könnten. „Die Möglichkeiten des Vereinigten Königreiches, zu blockieren, sind sehr beschränkt“, sagte Juncker.
Über den Austrittsvertrag will die EU in der Verlängerungszeit nicht neu verhandeln und auch keine Verhandlungen über die künftigen bilateralen Beziehungen beginnen. Lediglich die politische Erklärung zu diesen künftigen Beziehungen könne angepasst werden, heißt es in den Gipfelschlussfolgerungen, falls sich London zum Beispiel entscheiden sollte, doch in einer Zollunion mit der EU bleiben zu wollen.
Weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung der EU-Kommission entnehmen.