Endlich gibt es eine Ent­scheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Frage, ob ein Geschädigter, der ein ausländisches Fahrzeug besitzt, im Land des Herstellers klagen muss oder auch in seinem Heimatland Klage erheben kann.

Im Diesel­skandal geht die Staats­anwaltschaft Frankfurt ebenfalls gegen Fiat Chrysler, Jeep und Iveco vor. Ermittler aus Deutschland, Italien und der Schweiz durch­suchten am 22.07.2020 mehrere Standorte der Hersteller und deren Tochter­firmen. Betroffen waren Firmenge­bäude in Baden-Württemberg, Hessen, Italien und der Schweiz.

Es besteht der Verdacht, dass in diversen Modellen von Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco Diesel­motoren mit unzulässigen Abschalt­einrichtungen im Bereich der Abgas­reinigung versehen sind.

Der EuGH – Ent­scheidung vom 09.07.2020, Az. C-343/19 – sprach nun klare Worte zugunsten aller Betrogenen. Besitzt man einen Fiat, Alfa Romeo, Chrysler oder Jeep mit Dieselmotor, kann man den Hersteller in Deutschland vor Gericht bringen. Das heißt, dass nun auch Prozesse gegen ausländische Hersteller in Deutschland erfolgversprechend geführt werden können.